Gruppen

Gesetzlich Krankenversicherte werden von ihren Kassen bei der gesundheitlichen Vorsorge unterstützt. Anerkannte Gruppenkurse zur allgemeinen Prävention und Gesundheitsförderung können gemäß § 20 Abs. 1 SGB V von den Krankenkassen bezuschusst werden. Die Kassen fördern in der Regel zwei Präventionskurse im Jahr. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.