Informationen für unsere Patienten

Anmeldung

Haben Sie Fragen oder wollen Sie Termine vereinbaren? Dann können Sie das sehr gern telefonisch oder per E-Mail tun. Unsere Kontaktdaten können Sie am Seitenrand finden oder auf unserer Kontaktseite. Sprechen Sie uns gern aufs Band, wenn wir gerade nicht erreichbar sind. Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück!


Termine

  • Termine: Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihren Terminen. Denn wir sind keine Wartepraxis, sondern reine »Bestellpraxis«. Das bedeutet, in unserer Physiotherapiepraxis werden unsere Patient:innen ausschließlich zu konkreten Terminen »einbestellt«.
  • Terminabsagen: Sollten Sie einen Termin absagen müssen, bitten wir Sie daher, das außerhalb der Wochenenden mindestens 24 Stunden vorher zu tun. Im Krankheitsfall bitten wir Sie, Ihren Termin am Tag bis 9:00 abzusagen und uns einen ärztlichen Besuchsschein vorzulegen. Wenn es für Sie absehbar sein sollte, dass Sie mehr als einen Tag krank, in Urlaub oder aus einem anderen Grund verhindert sind, teilen Sie uns das bitte rechtzeitig mit. Sollten Sie zu kurzfristig absagen, können wir den ausgefallenen Termin nicht mehr neu besetzen. In diesen Fällen stellen wir Ihnen den ausgefallenen Termin privat in Rechnung. Dafür bitten wir Sie um Verständnis.

Behandlung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, bitten wir Sie zu bedenken, dass Behandlungen auf Rezept innerhalb von 28 Tagen begonnen werden müssen. Auch wenn die Behandlung mehr als 28 Tage unterbrochen wird, verliert die ärztliche Verordnung im Regelfall ihre Gültigkeit. Handelt es sich um eine Erstverordnung? Dann müssen mindestens 12 Wochen seit der letzten Erstverordnung mit derselben Diagnose verstrichen sein.

  • Verordnungen: Bringen Sie uns bitte vor der Behandlung Ihre ärztliche Verordnung vorbei. Sie können uns Ihre Verordnung auch gerne faxen oder in den Briefkasten werfen. Falls wir vorher noch keinen Kontakt hatten, vergessen Sie dabei bitte nicht, uns Ihre Kontaktdaten anzugeben.
  • Gesetzlicher Eigenanteil: Versicherte bei gesetzlichen und Ersatzkrankenkassen müssen für eine physiotherapeutische Behandlung einen Eigenanteil zahlen, der sich z.Zt. aus 10,00 € Rezeptgebühr und 10 % des Rezeptwertes zusammensetzt. Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis mit.
  • Privat Versicherten erstellen wir gern einen Kostenvoranschlag. Dann können Sie mit Ihrer Krankenkasse klären, welche Kosten übernommen werden. Rechnungsgrundlage ist die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) in der Fassung von 2018.
  • Befund: Unser erster Termin dient uns zur Befunderstellung. Je besser wir über Ihre gesundheitliche Situation Bescheid wissen, umso besser können wir Ihnen helfen. Deshalb bitten wir Sie, zum ersten Termin nicht nur ein großes Handtuch und Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen, sondern auch Arztberichte, Röntgenbilder etc., sofern Sie Ihre Diagnose betreffen.