Betriebliche Gesundheitsförderung

Grundsätzlich können Leistungen aus der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) in unserer Praxis in Anspruch genommen werden.

  • Die (positiven) Effekte von Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) wurden verschiedentlich wissenschaftlich* untersucht. BGM hilft Unternehmen, besser auf den demografischen Wandel zu reagieren und ihre Fachkräfte besser an den Betrieb zu binden, Mitarbeiter länger motiviert, fit und leistungsfähig zu erhalten und Fehlzeiten zu reduzieren. Wenn BGM den Anforderungen von §§ 20, 20a SGB V genügt, sind Arbeitgeberzuschüsse für BGF seit 2020 bis 600 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr lohnsteuerfrei auszahlbar.
  • Beim statistischen Faktor »beschwerdefreie Lebenserwartung« (BFLE), der viel über tatsächlich gelebte Unternehmenskultur und Arbeitswelt aussagt, ist Deutschland im EU-Vergleich jedoch am unteren Ende zu finden.
  • Seit 2001 erstellt das Beratungsunternehmen Gallup den »Engagement Index Deutschland«. Danach hatten im Jahr 2016 15 Prozent der abhängig Beschäftigten bereits innerlich gekündigt, 70 Prozent hatten eine geringe emotionale Bindung an ihr Unternehmen, nur 15 Prozent eine hohe Bindung. Damit liegt Exportweltmeister Deutschland international nur im Mittelfeld.
  • Zwischen Mitarbeiterbindung und Produktivität besteht offenbar ein unmittelbarer Zusammenhang: Gallup schätzt in seiner 2016er Untersuchung die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch innere Kündigungen entstehen, auf 80,3 bis 105,1 Milliarden Euro im Jahr.

Bei Unternehmen mit Betrieblichem Gesundheitsmanagement sorgen häufig externe Dienstleister für die Abrechnung von Leistungen aus der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Unsere Praxis ist Partner der Vermittlungsdienstleister »GesundheitsTicket GmbH« und »machtfit GmbH«.


*) vgl. Bernhard Badura, Mika Steinke (2012): Die erschöpfte Arbeitswelt – Durch eine Kultur der Achtsamkeit zu mehr Energie, Kreativität, Wohlbefinden und Erfolg!, Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh.